Anträge
Sachstandsanfrage Gästebeitragssatzung
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Lübben,
im Zuge der Änderung der Gästebeitragssatzung zum 01.01.2019 gibt es derzeitig eine rege Diskussion über den sogenannten „Gästebeitrag für Verwandte“.
Zudem ist eine rechtskonforme Überarbeitung der Satzung nach den Vorgaben der DSGVO nicht nur für die Stadt Borkum, sondern auch für alle Vermieter und Gäste der Insel Borkum enorm wichtig. Daher möchten wir einen Sachstand über die folgenden Themen erhalten:
im Zuge der Änderung der Gästebeitragssatzung zum 01.01.2019 gibt es derzeitig eine rege Diskussion über den sogenannten „Gästebeitrag für Verwandte“.
Zudem ist eine rechtskonforme Überarbeitung der Satzung nach den Vorgaben der DSGVO nicht nur für die Stadt Borkum, sondern auch für alle Vermieter und Gäste der Insel Borkum enorm wichtig. Daher möchten wir einen Sachstand über die folgenden Themen erhalten:
-> Welche Vereinfachungen plant die Verwaltung in Bezug auf die Ausstellung sogenannter „Verwandten-Gästebeitragskarten“, vor allem, wenn Verwandte, Butenbörkumer, Familienangehörige, etc. nur über das Wochenende (Freitagabend – Sonntag) zu Besuch kommen, jedoch Veranstaltungen oder das Gezeitenland besuchen möchten?
Auf der Ratssitzung am 20. Dezember 2018 wurde diese Thematik eingehend von einer Zuhörerin hinterfragt und seitens der Verwaltung wurden Nachbesserungen / Verbesserungen in der Abwicklung der „Verwandten-Gästebeitragskarten“ zugesagt. Wann werden diese Verbesserungen / Vereinfachungen umgesetzt sein?
-> Laut der Gästebeitragssatzung vom 01.01.2019 werden in §4 die Befreiungen und in §5 die Vergünstigungen und Ermäßigungen geregelt.
Wir bedanken uns bereits jetzt bei Ihnen für eine zeitnahe und schriftliche Antwort und verbleiben mit den besten Grüßen,
Georgios Atsidakos
Fraktionssprecher
Auf der Ratssitzung am 20. Dezember 2018 wurde diese Thematik eingehend von einer Zuhörerin hinterfragt und seitens der Verwaltung wurden Nachbesserungen / Verbesserungen in der Abwicklung der „Verwandten-Gästebeitragskarten“ zugesagt. Wann werden diese Verbesserungen / Vereinfachungen umgesetzt sein?
-> Laut der Gästebeitragssatzung vom 01.01.2019 werden in §4 die Befreiungen und in §5 die Vergünstigungen und Ermäßigungen geregelt.
- Ist ein Gast nachweislich laut §4 vom Gästebeitrag befreit (z.B. aus beruflichen Gründen) und kann dem Vermieter dies auch schriftlich nachweisen, so darf der Gast nicht über ein Gästebeitragsformular von dem Vermieter angemeldet werden. Hat die Stadt Borkum an dieser Stelle ein Recht auf Überprüfung des Befreiungstatbestandes bei dem Vermieter vor dem Hintergrund der DSGVO? Wenn ja, auf welcher gesetzlichen Grundlage kann diese Überprüfung stattfinden?
- Ist die laut §5 100-prozentige Vergünstigung bzw. Ermäßigung nicht gleichzusetzen mit einem Befreiungstatbestand nach §4 und damit auch nicht meldepflichtig bzw. meldefähig? Oder anders gefragt: macht ein Vermieter sich laut der DSGVO strafbar, wenn er eine vom Gästebeitrag 100-prozentig vergünstigte bzw. ermäßigte Person über den Gästebeitragsbogen anmeldet? Hintergrund: Da laut §10 Abs. 4 Satz 1 NKAG nur beitragspflichtige Personen gemeldet und Beiträge abgeführt werden müssen, wäre die gesetzliche Grundlage zur Meldung von 100-prozentig vergünstigten bzw. ermäßigten Personen laut DSGVO nicht gegeben. Somit würde sich der Vermieter strafbar machen, da er persönliche Daten ohne gesetzliche Grundlage weitergeben würde.
- Welche Ansätze zur Vereinfachung der Gästebeitragssatzung wurden bisher erarbeitet?
- Wann kann eine Überarbeitung des derzeitig analogen Gästebeitragsanmeldesystems erwartet werden?
- Wie können Vermieter und Gäste im Zeitalter der Digitalisierung nachhaltig bürokratisch entlastet und wie kann im gleichen Zuge die Gästebeitragskasse in ihren Prozessen optimiert werden?
Wir bedanken uns bereits jetzt bei Ihnen für eine zeitnahe und schriftliche Antwort und verbleiben mit den besten Grüßen,
Georgios Atsidakos
Fraktionssprecher
CDU Niedersachsen

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